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RYANAIR-FLUG WEGEN UNFLEXIBLEM NACHTFLUGVERBOT ÜBER NACHT VERSPÄTET

LUBB VERWEIGERT ERNEUT ANGEMESSENE FLEXIBILITÄT

Ryanair, Europas Fluggesellschaft Nr. 1, fordert die LuBB (Montag, 2. Juni) erneut auf, das unangemessen strenge und diskriminierende Nachtlfugverbot des Berliner Flughafens zu flexibilisieren, das gestern Abend zu einer nächtlichen Verspätung des Fluges FR1142 von Berlin (BER) nach Lissabon (LIS) führte, nachdem die Flugsicherung dem Flug die Erlaubnis zum Abflug von Berlin verweigert hatte, weil dieser weniger als 15 Minuten nach Beginn des Nachtflugverbots starten musste.

Diese Verspätung wurde durch einen störenden Fluggast verursacht, dessen Verhalten zu einer kurzen, aber unvermeidlichen Verspätung führte – ein Vorfall, der völlig außerhalb der Kontrolle von Ryanair lag. Trotz dieser außergewöhnlichen Umstände weigerte sich die LuBB, auch nur eine geringfügige Ausweitung des Nachtflugverbots zu gewähren, so dass der Flug FR1142 nicht von Berlin abfliegen konnte. Infolgedessen blieb das Flugzeug über Nacht am Boden und verursachte den Fluggästen erhebliche und unnötige Unannehmlichkeiten.

Ryanair hat die LuBB wiederholt aufgefordert, bei geringfügigen Verspätungen, insbesondere wenn sie auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, einen praktischeren und vernünftigeren Ansatz zu wählen. Doch wieder einmal hat die starre Bürokratie der LuBB den Regeln den Vorrang vor der Vernunft gegeben, zum Nachteil der Fluggäste.

Ryanair verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber störendem Verhalten an Bord und verpflichtet sich, schnell und entschieden zu handeln, um die Sicherheit und den Komfort aller Fluggäste und der Besatzung zu schützen.

Ryanairs Head of Communications DACH, Marcel Pouchain Meyer, sagte:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass die Passagiere des Flugs FR1142 aufgrund einer kurzen Verzögerung, die durch das Verhalten eines störenden Passagiers verursacht wurde, ein Umstand, der völlig außerhalb der Kontrolle von Ryanair lag, zur Übernachtung gezwungen wurden. Statt in dieser außergewöhnlichen Situation eine vernünftige Lösung zu ermöglichen, hat die LuBB erneut starr an Berlins veralteter Nachtflugregelung festgehalten. Eine geringe Ausweitung des Zeitrahmens hätte den Passagieren unnötige Unannehmlichkeiten erspart.

Wir fordern Carsten Diekmann auf, umgehend gemeinsam mit den zuständigen Stellen an einer Lösung zu arbeiten und Berlins Wettbewerbsfähigkeit nicht länger zu schaden.“

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