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RYANAIR GEWINNT DEUTSCHES GERICHTSURTEIL GEGEN eDREAMS

Ryanair, Europas größte Fluggesellschaft, hat diese Woche ein Urteil des Berliner Gerichts erwirkt, das dem spanischen OTA eDreams verbietet, „irreführende“ Werbung für seine „Prime“-Mitglieder zu veröffentlichen. Diese werden derzeit in Deutschland mit dem Versprechen von „Einsparungen*“ zur Zahlung einer jährlichen Abonnementgebühr von 89,99 € verleitet, die es nicht gibt, weil eDreams seinen Prime-Mitgliedern überhöhte Preise für Flüge und andere Dienstleistungen in Rechnung stellt (wie aus der monatlichen OTA-Umfrage von Ryanair hervorgeht – siehe Ergebnisse vom Oktober unten).

Ryanair begrüßt das Urteil des Berliner Gerichts, das dazu beitragen wird, die deutschen Verbraucher vor den intransparenten Preisen und überhöhten Gebühren von eDreams zu schützen. Ryanair fordert die EU-Regierungen und Verbraucherschutzbehörden weiterhin auf, alle OTAs zu verpflichten, den Verbrauchern transparente Preise anzubieten, so wie es die „Approved OTA“-Partner von Ryanair tun. 

Dara Brady von Ryanair sagte:

„Wir begrüßen dieses Urteil des Berliner Gerichts, das entschieden hat, dass eDreams seine „Prime“-Mitglieder mit dem Versprechen von „Ersparnissen“, die es nicht gibt, zur Zahlung einer jährlichen Abonnementgebühr verleitet, da eDreams seinen „Prime“-Mitgliedern wiederholt zu hohe Preise berechnet, wie in der obigen Tabelle vom Oktober gezeigt. Wir begrüßen die Tatsache, dass dieses Berliner Gerichtsurteil eDreams wegen seiner „irreführenden“ Werbung für „Prime“-Mitglieder entlarvt und diese nun verboten hat.

Dieses Urteil des Berliner Gerichts ist der jüngste Sieg gegen überteuerte OTAs, wie eDreams. Ryanair fordert die EU-Regierungen und Verbraucherschutzbehörden erneut auf, alle OTAs zu verpflichten, den Verbrauchern transparente Preise anzubieten, so wie es die „Approved OTA“-Partner von Ryanair tun.“

Diese Entscheidung erging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens und ist noch nicht rechtskräftig.

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