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ENDGÜLTIGES UNTERLASSUNGSURTEIL GEGEN EDREAMS PRIME ERLASSEN
Ryanair begrüßt heute (26. November) das endgültige Unterlassungsurteil des Landgerichts Berlin, das Edreams die Verwendung einer „irreführenden” Aussage zu angeblichen Einsparungen sowie die Verwendung einer Reihe von Edreams Prime-Geschäftsbedingungen untersagt, die das Berliner Gericht als rechtswidrig und damit nach dem deutschen Gesetz gegen den “unlauteren Wettbewerb“ als unlauter eingestuft hat.
Das Berliner Gericht erließ das endgültige Unterlassungsurteil, nachdem es im Oktober 2024 festgestellt hatte, dass mehrere Edreams Prime-Bedingungen „rechtswidrig”, „irreführend” und einen Verstoß gegen die „Transparenzpflicht” des deutschen Verbraucherschutzrechts darstellen. Das endgültige Unterlassungsurteil wurde aufgrund einer Verpflichtung von Edreams erlassen, die sich darauf bezieht, die von Ryanair festgestellten Verstöße gegen die Transparenzpflicht und das Nichtoffenlegen von Prime-Gebührenerhöhungen und das Auferlegen von Bedingungen, die besagen, dass die fortgesetzte Nutzung von Prime einer Zustimmung zu Preiserhöhungen gleichkommt zu unterlassen und irreführende Angaben zu Einsparungen zu machen.
Ryanair CMO, Dara Brady, sagte:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, Edreams, das nunmehr ein endgültiges Unterlassungsurteil erlassen hat, wonach Edreams die Verwendung der Edreams Prime-Geschäftsbedingungen untersagt, die das Gericht zuvor gemäß dem deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als „rechtswidrig” oder „irreführend” eingestuft hat, sowie der Bedingungen, die nach Ansicht des Gerichts gegen die „Transparenzanforderungen” des deutschen Verbraucherschutzgesetzes verstoßen.
Ryanair fordert die EU-Verbraucherschutzbehörden erneut auf, dringend Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher in ganz Europa zu ergreifen, indem sie Transparenzstandards und Verbraucherschutzmaßnahmen anwenden, die den hohen Standards entsprechen, die von den OTA-Partnern von Ryanair angewendet werden.“
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